Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofs aus dem Dezember 2013, bestätigt durch mehrere BGH-Urteile, sind LV/RV-Verträge, die zwischen dem 29.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen wurden, schwebend unwirksam. Die Widerrufsbelehrung ist i.d.R. fehlerhaft. Somit kann dem Versicherungsvertrag widersprochen werden, auch wenn die Auszahlung bereits erfolgt ist.
Ein Widerruf führt zur Auflösung des geschlossenen Vertrages von Beginn an. Sie bekommen alle eingezahlten Beiträge und eine Nutzungsentschädigung von ca. 4,5% erstattet, was zu einer deutlich höheren Rückzahlung führt, als über eine reguläre Kündigung, oder dem normalen Ablauf.