Im privaten Bereich sind Darlehenszinsen steuerlich nicht abzugsfähig.

Hier kann schnelle Tilgung durchaus Sinn machen.
Bei Immobilien oder im gewerblichen Bereich sind Darlehenszinsen als Werbungskosten abzugsfähig.

Beispiel 4 % Darlehenszins bedeutet nach Steuer circa 2 %.

Macht hier schnelle Tilgung Sinn? Diese muss aus versteuertem Kapital bezahlt werden.
Wer als Freiberufler sein Unternehmen verkauft, muss eine hohe Steuerbelastung in Kauf nehmen.
Eine clevere Finanzstrategie kann Ihnen helfen, deutlich mehr Vermögen aufzubauen und beim Verkauf des Unternehmens Steuern zu sparen.